MARKTORDNUNG
Auszug der MARKTORDNUNG der Firma GWS-Märkte für Floh- oder Antikmarktveranstaltungen
Auch als PDF
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen
von GWS Maerkte - Inh. Nicole Heerdt.
• Alle Aussteller oder Besucher unterwerfen sich während der Veranstaltung dem Hausrecht des
Veranstalters. Den Anordnungen des Veranstalters oder seines Beauftragten ist unbedingt Folge zu
leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Besucher bzw. Aussteller seinen Standplatz sofort zu räumen
und unverzüglich die Veranstaltung zu verlassen, ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung.
• Das Einfahren und Aufbauen auf dem Gelände ist vor dem Erscheinen des Veranstalters untersagt!
• Bei Flohmärkten werden die Standgebühren bei Einfahrt auf das Gelände sofort fällig!
• Anmeldung für Flohmärkte ist nicht erforderlich - einfach morgens ab 5.15 Uhr vorbeikommen
• Der Besuch des Marktes erfolgt auf eigene Gefahr
• Keine Haftung des Veranstalters bei Sach/Personen- od. Vermögensschäden
• EIN WINTERDIENST WIRD NICHT DURCHGEFÜHRT!
Jeder kann bei den Flohmärkten und Antikmärkten mitmachen,
wenn das Warenangebot den Auflagen zum jeweiligem Markt entspricht, das heißt:
z.B. KEINE
• NEUWARENSTÄNDE • RESTPOSTEN • KUNSTHANDWERK
• NAZI-ARTIKEL • WAFFEN • PORNOGRAFISCHE ARTIKEL
• LEBENDE TIERE + PRÄPARATIONEN • LEBENSMITTEL • WOCHENMARKTPRODUKTE
• SELBSTGEZOGENE PFLANZEN , OBST , GEMÜSE • MEDIKAMENTE
• Jeglicher Verkauf & Mitführen von Waffen, Schusswaffen, Anscheinswaffen,
Waffenteilen & Munition im Sinne des Waffengesetzes, sowie Messer, Hieb - und
Stichwaffen sind ausdrücklich verboten!
• Sonstige Messer & Gegenstände, welche sich als Hieb & Stichwaffen eignen, z.B.
Küchenmesser, Brieföffner oder Messer etc. die vom Gesetzgeber erlaubt sind,
müssen im Einwirkunksbereich des Ausstellers in verschließbaren Schaukästen platziert werden
• Absolut Verboten sind auch unberechtigte Verkäufe von Gegenständen mit sichtbaren SS-Runen,
sichtbaren Hakenkreuzen sowie Gegenstände mit rassistischen, fremdenfeindlichen, radikalen oder
sonstiger verfassungsfeindlicher Propaganda
• Der Verkauf von Gegenständen mit pornografischen Inhalten ist ebenfalls verboten!
• Jeder Aussteller muss seinen Platz im sauberem und unbeschädigten Zustand verlassen und sein
Abfall, sowie nicht verkaufte Ware, mitnehmen. Eine Entsorgung ist in den Standgebühren nicht enthalten !!!
• Raucher sollen einen Aschenbecher mitbringen und benutzen!
• GRATIS - Kinderplätze (nur in den Ferien) nur zum Verkauf von Kindersachen max. 1 Meter bis 15 Jahren -
ohne Fahrzeug. Bei der Aufsicht melden: NICHT VOR 8.00 UHR
Marktordunung auch als PDF, hier klicken
© GWS Märkte - Inh. Nicole Heerdt - 2024